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 Infothek – Unternehmen

Förderung von Weiterbildung für Mitarbeiter/innen

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind eine der Hauptquellen für den unternehmerischen Erfolg. Die regelmäßige Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um den sich verändernden Herausforderungen auf dem Markt gerecht zu werden. Dabei kann die Qualifizierung in unterschiedlichen Formen erfolgen. Einige Weiterbildungen werden speziell gefördert.
 

expand Weiterbildung im Zusammenhang mit Investitionen

Das Programm ist nach Angaben der gsub ausgelaufen.

expand Unternehmensorientierte Weiterbildung

Der Berliner Senat fördert über die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH die unternehmensorientierte Weiterbildung und Vermittlung.
Es werden umfangreiche Hilfen bei der Einstellung von qualifiziertem Personal auf neue innovative, technologisch orientierte Arbeitsplätze angeboten. Unterstützt werden Berliner Firmen, vorrangig Investoren und umfasst folgende Aktivitäten:

Personalbeschaffung (bezogen auf Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen). Zu den kostenfreien Leistungen bei der Personalvorauswahl gehören:
  • Stellenbeschreibung / Anforderungsprofil
  • Bekanntmachung der Ausschreibung / Anzeigenschaltung
  • Vorauswahl / Assessment Center
  • Bewerbungsmanagement


Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss von maximal 10.000 Euro wird für die innerbetriebliche Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz (bis max. 800 Qualifizierungsstunden) in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung vergeben.

Förderung von Anpassungsqualifizierungen für Unternehmen, die von wesentlichen Betriebsänderungen betroffen sind, sofern die Qualifizierung von Mitarbeitern der weiterführenden Beschäftigung im gleichen Unternehmen dient.

Seit 2009 ebenfalls förderfähig sind Qualifizierungen im Zusammenhang mit höherwertigen IT-Anwendungen, die ihre Anwendung im Bereich der Berliner Kompetenzfelder (Informations- und Kommunikationstechnologien/ Medien, Verkehrssystemtechnik, Biotechnologie, Medizintechnik, optische Technologien, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz).
Im Zuge der Arbeitsplatzsicherung sowie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit werden hierbei sowohl ansässige als auch auswärtige Unternehmen unterstützt, die erstmalig oder erneut in Berlin investieren und ihre Berliner Mitarbeiter qualifizieren wollen.

Mehr Informationen bei der gsub. Link zur Website

expand Berufsausbildung

Unternehmen, die Azubis beschäftigen, bekommen Zuschüsse vom Land Berlin.

Der Berliner Senat fördert über die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer die Berufsausbildung in Unternehmen.

expand Existenzgründung

Existenxgründer werden vielfältig gefördert, dazu gehören auch Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung.

  • gruenden-in-berlin.de ist ein gemeinsames Projekt der Industrie- und Handelskammer Berlin, Handwerkskammer Berlin, Investitionsbank Berlin und dem Existenzgründer-Institut Berlin e.V.
    gruenden-in-berlin.de bündelt eine Vielzahl an wichtigen Themen, Adressen und Terminen rund um den Bereich Existenzgründung und ist die zentrale Online-Anlaufstelle für Berliner Existenzgründer/ -innen und junge Unternehmen.
    Link zur Webseite
  • Der Berliner Senat bietet ein Info-Heft "Existenzgründung" an:
    (.pdf, 348 KB)
  • Gründercoaching Deutschland für Unternehmen in den ersten fünf Jahren durch die KfW Mittelstandsbank und die IHK Berlin:
    (.pdf, 68 KB)
  • Coachingleistungen für Gründungswillige bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit.
    Sie möchten in Berlin ein Unternehmen gründen, sich selbstständig machen oder ein Unternehmen fortführen (Unternehmensnachfolge oder -übernahme)?
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der kos GmbH.
  • Die Investitionsbank Berlin hält mit dem Programm "IBB Berlin INTRO" vielfältige Angebote für Unternehmen in der Gründungsphase bereit:
    Link zur Webseite
  • Gründungsfuehrer Berlin 2008-2009 (pdf, 1,13 MB)
  • Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für Existenzgründer durch das BAFA:
    Link zur Webseite
  • Existenzgründungsportal des BMWi:
    Link zur Webseite

expand Ausbildungsbonus

Der Ausbildungsbonus - gestaffelt in Höhe von 4000, 5000 oder 6000 Euro - soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, zu schaffen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: (.pdf, 414 KB)

expand Kurzarbeit

Alle Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld mit Qualifizierungsbedarf sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Leiharbeiter können eine Förderung zur Weiterbildung erhalten. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Qualifizierungsvorhabens und der Betriebsgröße des Antrag stellenden
Unternehmens abhängig. Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Die TN sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz der TN für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
    Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

Weitere Informationen, Link zur Homepage: Agentur für Arbeit

expand WeGebAU

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für gering qualifizierte Arbeitnehmer und
ältere Arbeitnehmer ab 45. Lebensjahr in KMU. Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein. Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln (mit vollständiger Übernahme der Weiterbildungskosten).

Arbeitnehmer (Erwachsene) werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses durch die Agentur für Arbeit gefördert, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung und eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II gibt es die Möglichkeit, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen, Link zur Agentur für Arbeit: Agentur für Arbeit

expand Zeitarbeit

Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit
Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird.
Weitere Kriterien sind:
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen, Link zur Homepage: Agentur für Arbeit

expand Informations- und Schulungsveranstaltungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Informations- und Schulungsveranstaltungen (z. B. Kurse, Seminare, Workshops und Erfahrungsaustausch-Tagungen) für Unternehmer, Führungskräfte und Existenzgründer.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle : Link zur Webseite

expand Weiterbildungsberatung

Die betriebliche Weiterbildung ist in kleinen und mittleren Unternehmen oft mit Schwierigkeiten verbunden. Zurückzuführen ist dies u. a. auf begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen und Informationsdefizite zu aktuellen Angeboten des Weiterbildungsmarktes. Der Berliner Senat bietet durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung Weiterbildungsberatung für die Erhebung von Bildungsbedarfen sowie die Planung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an.
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH: Link zur Webseite

Die Beratungsstelle KOBRA bietet für Berliner Unternehmen kostenfreie Beratungen u.a. zu den Themen:
  • Qualifikationsanalyse und Qualifikationsentwicklung
  • Wege zur Optimierung von Organisationsstrukturen
  • Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. Elternzeit
  • Informationen zu und Hilfestellung bei der Nutzung von Förderinstrumenten
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Weiterbildung und Bildungsberatung in Unternehmen (praktische Handreichung)(.pdf 309 KB)

expand Checkliste für eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme

Die Industrie- und Handelskammer bietet in einer Checkliste Tipps zum Erfolg beruflicher Weiterbildung für Unternehmen und Mitarbeiter an.
Checkliste als .pdf zur Ansicht und Download: (.pdf, 53 KB)

Abschlussarbeit: Weiterbildung und Bildungsberatung in Unternehmen (praktische Handreichung) (.pdf 309 KB)

expand Neue Märkte erschließen

Um kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung neuer Märkte zu erleichtern, fördert das Land Berlin lnformations-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Akquisitionsprojekte. Förderfähig sind dabei: - Unternehmensaktivitäten im In- und Ausland (Unternehmens- und Produktpräsentationen, Marktuntersuchungen und -studien, Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, Teilnahme an Fachveranstaltungen etc.), - Messebeteiligungen und Messetraining, - die Errichtung von Firmenpools im Ausland, - Print- und Multimediapräsentationen, - Vertriebsschulungen von Mitarbeitern eigener Auslandsniederlassungen, - sonstige Markterschließungsmaßnahmen ("Pre-Market-Check", "Außenwirtschafts-Coaching").
Zuständige Stelle:
BAO Berlin lnternationaI GmbH, Ludwig Erhard Haus
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin

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