Navigation

Navigation zu den einzelnen Angeboten der Weiterbildungsdatenbank.

 Infothek – Arbeitnehmer/innen

Förderung von Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen

Die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist wichtig, um den wachsenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Einen vorhandenen Job zu behalten oder sich auf einen neuen vorzubereiten, funktioniert nur mit permanenter Qualifizierung sowohl im fachlichen als auch im sozialen Bereich.
Einige Förderungen für berufliche Weiterbildung werden hier kurz vorgestellt. Zu weiteren, die sich auf bestimmte Branchen bzw. spezielle Zielgruppen beziehen, sind von Beratungsstellen zusätzliche Informationen erhältlich.
Zu den Beratungsstellen gehören die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Koordinierungs- und EvaluierungsStelle für öffentlich finanzierte Weiterbildungsberatungsstellen im Land Berlin. Letztere Adresse bietet auf der Homepage eine gezielte Suchmöglichkeit nach Beratungsstellen geordnet nach Themen und Zielgruppen an.
 

expand Bildungsurlaub (Berlin)

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Webseite des Berliner Senats zum Bildungsurlaub: Link zur Webseite

expand Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht).

Handwerker/innen und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Programmierer/in oder Betriebswirt/in vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Weiterbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen förderfähig.
Anträge müssen an die Ämter für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.
Webseite des Berliner Senats Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Link zur Webseite.

Das AFBG / Meister-BAföG wird attraktiver gestaltet. Einzelheiten finden Sie auf dem Faltblatt.
Flyer des BMBF: (.pdf 49 KB)

expand Steuerrückerstattung Finanzamt

Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit über die Einkommensteuerklärung unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Für den vollen Werbungskostenabzug reicht es, wenn eine Lernmaßnahme in einem hinreichend konkreten und objektiven Zusammenhang mit dem späteren Geldverdienen steht - egal, ob im ausgeübten Beruf oder in einer neuen Tätigkeit. Das gilt auch für ein Zweitstudium, das dem beruflichen Fortkommen dient.

Bei einer Ausbildung für einen z. Z. nicht ausgeübten Beruf sind die Kosten als Sonderausgaben absetzbar.

Hochschulabsolventen, die noch keinen festen Job haben, können Bildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten deklarieren. Dabei entstehen Verluste, die sich steuersparend mit zukünftigen Einkünften verrechnen lassen. Auch Studenten oder Auszubildende können Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr als Sonderabgaben absetzen. Den meisten Studenten ist damit allerdings nicht geholfen, da sie mit ihren Einkünften unter der Einkommenssteuergrenze bleiben.

WISO-Sparbuch: Link zur Webseite

expand Menschen mit Behinderungen

Viele Menschen müssen sich aus gesundheitlichen Gründen neu orientieren, ihr Leben neu planen. In einer umfangreichen Broschüre zur beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit, die auch als pdf-Dokument heruntergeladen werden kann, gibt es dazu Informationen und Hinweise.

Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Checkliste als .pdf zur Ansicht und Download: (.pdf, 2.243 KB)

expand Weiterbildungsstipendien für junge Menschen

Die Begabtenförderung wendet sich begabte junge Leute mit abschlossener Berufsausbildung, die mehr aus ihrem Beruf machen wollen und fördert künftig auch ein Studium als Weiterbildung, sofern es berufsbegleitend ist. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung erhöht.

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung: Link zur Website

expand Perspektiven Weiterbildung

Stiftung Warentest hat eine Checkliste zusammengestellt, die ein nützlicher Begleiter bei allen wichtigen Schritten auf dem Weg zu einer Weiterbildung sein kann.

Perspektiven für Berufstätige:
Selbsteinschätzung
Kurssuche
Förderung
Checkliste als .pdf zur Ansicht und Download: (.pdf, 391 KB)

expand Programm (WeGebAU)

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte, die, kein Kurzarbeitergeld beziehen
  • gering qualifizierte Arbeitnehmer
  • ältere Arbeitnehmer ab 45. Lebensjahr in KMU
  • Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein
  • Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln
  • vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten

Arbeitnehmer (Erwachsene) werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses durch die Agentur für Arbeit gefördert, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung und eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen, Link zur Homepage: Agentur für Arbeit

expand Hilfe für Azubis

Azubis können bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungshilfen beantragen, falls das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld.

Mehr Informationen zu den Rechten von Auszubildenden finden Sie auf der Seite DGB Jugend. Link zur Website

Ein Auszubildender ohne Schulabschluss hat einen Anspruch, im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorbereitet zu werden. Auskünfte geben die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Auszubildende, die ihre Ausbildung teilweise im Ausland absolvieren, können durch BAföG gefördert werden. Link zur Website

expand Bildungsprämie

Kernelement der Bildungsprämie ist Prämiengutschein. Er deckt einmal im Jahr 500 € der Weiterbildungskosten eines Lehrgangs ab, jeder Teilnehmer muss aber die gleiche Summe für den Kurs aufbringen.
Außerdem sind einige Vorraussetzungen zu erfüllen, dass der Gutschein die Geringverdiener erreicht, für die er vorgesehen ist. Anspruch haben Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 25.600 € und bei Verheirateten 51.200 €. Der Lehrgang muss der beruflichen Weiterbildung des Teilnehmers dienen, darf nicht im Betrieb stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Ausbildung hinaus gehen.
Nicht förderberechtigt sind Arbeitslose oder Personen, die Anspruch auf andere Finanzierungsmittel haben z.B. Meisterbafög.

Außerdem muss in einer Pflichtberatung die Förderwürdigkeit des Kurses und der Person geprüft und bestätigt werden. Zu den in Berlin dafür vorgesehenen Beratungsstellen gehören das Projekt Jobassistent und die Weiterbildungsdatenbank Berlin. Die Beratungstätigkeit begann Anfang 2009.
Die beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie sind das Bildungsparen bzw. der Weiterbildungskredit, letzterer ist noch nicht anwendbar.

Informationen unter: Link zum BMBF

expand Bildungssparen

Ab April 2009 werden auch Spargutscheine für das Weiterbildungssparen ausgestellt. Unabhängig vom Einkommen können Erwerbstätige eine Entnahme aus Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz zu Weiterbildungszwecken tätigen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

Die Inanspruchnahme kann bei Vorliegen von Ansparguthaben erfolgen, auch wenn die Einkommensgrenze aktuell überschritten wird. Damit profitieren noch mehr Erwerbstätige von der Bildungsprämie.
Auch für das Weiterbildungssparen ist ein Beratungsgespräch notwendig. Es wird im Ergebnis ein Spargutschein ausgegeben.

Tipp: Fragen Sie in der Personalstelle oder beim Betriebsrat, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz zustehen.


expand Weiterbildungskredit

Der Weiterbildungskredit ist ein Intrument der Bildungsprämie. Das Instrument wurde leider noch nicht eingeführt.

expand Kurzarbeiter

Alle Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld mit Qualifizierungsbedarf sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Leiharbeiter können eine Förderung zur Weiterbildung erhalten. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Qualifizierungsvorhabens und der Betriebsgröße des Antrag stellenden
Unternehmens abhängig. Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
    Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt (z.B. qualifizierter KuG-Bezieher), kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

Weitere Informationen, Link zur Homepage: Agentur für Arbeit

expand Zeitarbeit

Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit

Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird.
Weitere Kriterien sind:
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen, Link zur Homepage: Agentur für Arbeit
© EUROPUBLIC Werbeagentur GmbH © EUROPUBLIC Werbeagentur GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten.